Dürnau (Druckversion)

Ungenehmigte Bodenauffüllungen

Ungenehmigte Bodenauffüllungen

Das Landratsamt Biberach informiert:

Im Landkreis werden immer wieder ungenehmigte Bodenauffüllungen im Außenbereich beobachtet, die zu Schäden an den Böden sowie zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Das Landratsamt möchte deshalb alle, die im Außenbereich auf ihren landwirtschaftlichen Flächen eine Bodenaufbringung planen, über die damit verbundenen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen informieren und auf die möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung hinweisen.

Das Landratsamt empfiehlt deshalb, bei allen geplanten Auffüllungen im Außenbereich immer vorab die Untere Bodenschutzbehörde zu informieren und miteinzubeziehen. 

Kontakt: Wasserwirtschaftsamt – Untere Bodenschutzbehörde

o   Telefon:         07351 52 6122

 

o   Email:            wasserwirtschaftsamt@biberach.de

Ausführliche Informationen unter - Informationsschrift des Landratsamtes Biberach - bitte anklicken.

Das Rathaus informiert

http://www.duernau-bc.de/index.php?id=23&no_cache=1&L=0