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NEU! Gebührenbescheid für die Müllgebühren kann auf Wunsch ab sofort digital abgerufen werden
Profitieren Sie vom neuen Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebs: dem E-Bescheid. Statt auf die Post zu warten, erhalten Sie eine sofortige E-Mail-Benachrichtigung, sobald Ihr jährlicher Gebührenbescheid digital für Sie bereitsteht.
Sie möchten umsteigen? Die Anmeldung auf der Webseite dauert nur wenige Minuten. Halten Sie dafür einfach Ihren letzten Abfallgebührenbescheid bereit und folgen Sie den drei einfachen Schritten: https://www.biberach.de/2554
Hinweis: Wenn Sie sich nicht zum E-Bescheid anmelden, erhalten Sie den Gebührenbescheid wie gewohnt in Papierform per Post.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürnau
In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht die Gemeinde Dürnau ein Mitteilungsblatt.
Sie können das aktuelle Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürnau über den folgenden Link erreichen:
Regelmäßiger Dorf - Hock im Jugendzentrum Dürnau
Liebe Dürnauerinnen und Dürnauer,
wir möchten unseren Juze-Raum künftig öfter nutzen und dabei Jung und Alt zusammenbringen. Daher öffnen wir ab sofort jeden ersten Sonntag im Monat ab 17 Uhr unsere Türen.
Es erwartet euch ein gemütlicher Dorf-Hock mit Abendessen, Getränken und netter Gesellschaft – perfekt für einen entspannten Wochenausklang in geselliger Runde.
Bitte beachtet: Wir haben nur eine begrenzte Anzahl an Essen vorbereitet. Wenn ihr als größere Gruppe vorbeikommen möchtet oder Fragen habt, sprecht uns Juze-Mitglieder gerne vorher an.
Wir freuen uns auf viele bekannte und neue Gesichter!
Liebe Grüße
Eure Juze-Mitglieder
Belegungsplan Rathaus
Bekanntmachung TSK BW - Meldepflicht Bienen 2026
Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der
01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.

