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Federseejournal vom 22.02.2017
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Bundestagswahl am 24.09.2017
Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung Dürnau, Im Winkel 2, 88422 Dürnau bis zum 23.03.2017 eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Auf die Bekanntmachung in den Anschlagstafeln in der Ortsmitte und am Rathaus in der Zeit vom 07.02.2017 – 24.03.2017 wird hingewiesen.
Dürnau, den 22.02.2017
gez. Merk, Bürgermeister
Rathaus am Rosenmontag geschlossen
Das Rathaus bleibt am Rosenmontag, den 27.02.2017 ganztägig geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Die Gemeindeverwaltung
Aktuelle Abfuhrtermine:
Papierabfuhr - Blaue Tonne:
Freitag, 03.03.2017
Gelber Sack - Blaue Tonne:
Montag, 06.03.2017
Müllabfuhr - Schwarze Tonne:
Mittwoch, 08.03.2017 u.
Mittwoch,22.03.2017
Grüngutstraßensammlung:
Montag, 13.03.2017
Einladung zum Funkenfeuer
Am Samstag, 04.03.2017 findet wieder das traditionelle Abbrennen des Funkens statt. Der Funken wird um 19:00 Uhr am üblichen Platz, unterhalb der Braunenweiler Straße entzündet.
Die Dürnauer Jugendfeuerwehr wird die Zuschauer wiederum mit Speisen und Getränken versorgen. Da es sich beim Abbrennen des Funkens um einen schönen alten Brauch aus unserer Region handelt, würden wir uns sehr über zahlreiche Zuschauer freuen. Die Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen.
Aufruf zur Mithilfe beim Funkenbau
Wir bitten unsere Bürger um eine tatkräftige Mithilfe beim Funkenbau, damit wir dieses schöne Brauchtum pflegen und weiterzuführen können.
Mitglieder unserer Vereine, die Jugend und die Väter rufen wir auf, bei der Erstellung des Funkens mitzuhelfen.
Bitte finden Sie sich deshalb am Samstag, 04.03.2017, um 09:00 Uhr beim Funkenplatz an der Braunenweiler Straße ein. Funkenmeister Albert Menz hat sich wiederum bereiterklärt, den Funkenbau in die Hände zu nehmen, herzlichen Dank dafür.
Altersjubilare März 2017
- 06.03.1947 Sommer Hartmut, Schnitzergasse 2, 88422 Dürnau
- 10.03.1932 Hintermeier Franz, An der Steig 4, 88422 Dürnau
Die Gemeindeverwaltung gratuliert den Jubilaren recht herzlich.
Steuerformulare
Falls Sie noch Formulare zur Einkommensteuererklärung 2016 benötigen, können diese im Rahtaus abgeholt werden.
Einladung zum Ringpaschen
Da dieses Jahr das Funken-Feuer, aus organisatorischen Gründen, auf Samstag, den 04.03.2017 gelegt wurde, wird das Ringpaschen am Funkensonntag, den 05.03.2017 stattfinden.
Wir laden alle ganz herzlich ein, in geselliger Runde, bei Kaffee und erwürfelten Funken-Ringen
mit Butter und Xälz mit uns ein paar schöne Stunden zu verbringen. Für die Liebhaber des Herzhaften ist auch gesorgt. Beginn ist um 14:30 Uhr.
Wir würden uns sehr freuen den einen oder anderen von Euch dort begrüßen zu dürfen.
Eure FFw Dürnau
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.
