Hauptbereich
Wasseruntersuchung
Bekanntgabe der Wasserhärte nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Dürnau.
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch-und Reinigungsmitteln vom 05.03.1987 i. d. F. vom 01.02.2007, sind die Wasserversorgungsunternehmen einmal jährlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben.
Die Gemeinde Dürnau gibt die Wasserhärte nach den letzten Untersuchungen (vom 06.03.2024) wie folgt bekannt:
Gesamthärte: 2,20 mmol/l (entspricht 12,1 °dH)
Härtebereich: mittel
Die für dieses Wasser zu dosierenden Waschmittelmengen sind auf den Waschmittelverpackungen angegeben. Bei der Einhaltung dieser Mengen kann die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln auf ein Mindestmaß reduziert werden. Um den gleichen Reinigungsgrad zu erhalten, wird bei weicherem Wasser weniger und bei härterem Wasser mehr Waschmittel benötigt. Da Wasch- und Reinigungsmittel Phosphate enthalten, die auch bei ordnungsgemäßer Behandlung zu einem erhöhten Nährstoffangebot führen und sich so nachteilig auf die Gewässer auswirken, ist eine genaue Dosierung im Interesse des Umweltschutzes geboten. Um dies zu erreichen, empfehlen wir, die Angaben der Waschmittelhersteller auch tatsächlich einzuhalten.
Wasserschutzgebiet
Prüfbericht der großen Jahresuntersuchung (Stand: 24.02.2023)
Mit der ermittelten Gesamthärte von 2,13 mmol/l (11,8° dH) ist das Wasser nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" vom 05.03.1987 i.d.F. vom 01.02.2007 in den Härtebereich mittel, der den Bereich von 1,5 mmol/l bis 2,5 mmol/l (8,4 ° dH bis 14,0 °dH) abdeckt, einzuordnen. Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 2,13 mmol/l aus Karbonathärte, so dass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.
Der ermittelte Sauerstoffgehalt liegt mit 4,3 mg/l in einem günstigen Bereich, über dem aus korrosions-chemischen Gründen geforderten Mindestgehalt von 3,0 mg/l.
Die Überprüfung der Calciumcarbonat-Sättigung (Versuch nach Axt und Heyer) sowie die Berechnungen nach DIN 38 404, ergaben einen Sättigungsindex von + 0,13 und somit weist die Wasserprobe ein leichtes Kalkabscheidungsvermögen auf. Der so. "Schwellenwert" von + 0,30 wird dabei unterschritten, was in korrosions-chemischer Hinsicht als günstig zu beurteilen ist. Erst ab dem Schwellenwert von + 0,30 muss mit verstärkten Inkrustationen im Leitungsnetz gerechnet werden.
In hygienisch-chemischer Hinsicht ist die Wasserprobe einwandfrei, da die hierfür relevanten Parameter Ammonium, Nitrit und Phosphat jeweils nicht nachweisbar waren.
Der Nitratgehalt liegt mit 6,4 mg/l unter dem Grenzwert 50 mg/l (Trinkwasser-Verordnung vom 08.01.2018). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt duch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/l ebenfalls eingehalten.
Auch alle übrigen im Rahmen der Anlage 1, 2 und 3 Trinkwasser-Verordnung durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Beanstandungen. So waren weder organische Chlorverbindungen noch Pflanzenschutzmittel bzw. derern Abbauprodukte nachweisbar.
Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass die untersuchte Wasserprobe der Gemeinde Dürnau im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trainkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt.
Bei Bedarf kann der große Jahresprüfbericht mit dem Ergebnis der verschiedenen Parameter unseren Bürgern gerne in Kopie ausgehändigt werden.