Dienstleistungen: Dürnau

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Heimat
zum Genießen
Fachwerk
zum Wohlfühlen
Gemeinschaft
zum Dazugehören
Ort
Zum Wohnen
Dennedafest
info

Hauptbereich

Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg" (QZ BW) kennzeichnet Produkte mit einer über dem gesetzlichen Standard liegenden Produkt- und Prozessqualität aus.

Zuständigkeit

vom Zeichenträger (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) zugelassene berufsständische Organisationen (Lizenznehmer)

Voraussetzungen

Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

  • Nützlinge (zum Beispiel Raubmilben, Florfliegen) in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen,
  • Pflanzenschutzmittel nur mit Begründung einsetzen (der Einsatz muss dokumentiert werden),
  • im Getreideanbau keine Wachstumsregulatoren einsetzen und
  • im gesamten Betrieb keine klärschlammhaltigen Düngemittel verwenden dürfen.

Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche pflanzliche Produkte finden Sie im Downloadbereich auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.

Erzeuger von tierischen Produkten müssen weitergehende Regeln einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

  • nur Tiere mästen, die in Baden-Württemberg oder einem angrenzenden Bundesland geboren wurden,
  • überwiegend Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden,
  • Zukauffuttermittel nur von zugelassenen Lieferanten beziehen,
  • den Zukauf von Futtermitteln nachvollziehbar dokumentieren,
  • nur Futtermittel verwenden, die nicht GVO-kennzeichnungspflichtig sind,
  • mit einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin einen Betreuungsvertrag zur regelmäßigen Bestandsbetreuung abschließen und
  • Tiertransporte tierschutzgerecht durchführen.

Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche tierische Produkte finden Sie im Downloadbereich auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lizenznehmer, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Ablauf

Einen Zeichennutzungsvertrag oder eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger können Sie bei einem zugelassenen Lizenznehmer beantragen.

Tipp: Eine aktuelle Liste der Lizenznehmer finden Sie auf den Seiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie im Downloadbereich auch die Zeichensatzung, Formblätter und Checklisten und weitere Informationen zur Antragstellung.

Kosten

Der Zeichenträger erhebt für die Nutzung des Qualitätszeichens keine Gebühren.

Hinweis: Die Lizenznehmer können zur Deckung ihrer Kosten Gebühren erheben. Kosten entstehen hauptsächlich durch die vorgeschriebenen Kontrollen und Untersuchungen. Kosten der Lizenznehmer werden direkt in Rechnung gestellt oder in einem Umlageverfahren anteilig erhoben.

Frist

keine

Rechtsgrundlagen

-

Freigabevermerk

09.04.2025 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Schöne Umgebung

Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.