Hauptbereich
Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Dafür müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.
Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten.
Zuständigkeit
Je nachdem, welche Bescheinigung Sie benötigen, ist eine der folgenden Stellen zuständig:
- für den "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz":
die untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- für den „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 10 g Einkommensteuergesetz"
das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart - Sofern Archive betroffen sind: das Landesarchiv Baden-Württemberg
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.
Begünstigt werden:
- Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (z.B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung)
- Herstellung und Erhaltung selbstbewohnter Kulturdenkmale
- Aufwendungen an einem zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht selbstbewohnten Baudenkmal
- unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern (z.B. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, Möbel, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive in Privatvermögen)
Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt. Zu den begünstigten Herstellungskosten zählen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach Abschluss des Kaufvertrages.
Achtung: Die Bescheinigung ist nicht die einzige Voraussetzung, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.
Unterlagen
- Kostenaufstellung, nach Gewerken geordnet
- Originalrechnungen, anhand der Kostenaufstellung durchnummeriert (Rechnungskopien können nicht anerkannt werden)
- bei Wohnungseigentum:
- Namen und Anschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer
- Teilungserklärung, aus der die 1000/Anteile der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ersichtlich sind
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Aus dieser muss hervorgehen, dass die Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind. - wenn Sie Zuwendungen aus "öffentlichen Mitteln" bezogen haben: entsprechende Nachweise
Ablauf
Die Bescheinigung müssen Sie schriftlich beantragen.
Die Denkmalschutzbehoerde prueft, ob die Baumassnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind
- zur Erhaltung des Gebaeudes als Baudenkmal oder
- zu seiner sinnvollen Nutzung.
Die bescheinigten Aufwendungen koennen Sie ueber mehrere Jahre als Sonderausgaben bei der Steuererklaerung geltend machen.
Kosten
je nach Höhe der bescheinigten Aufwendungen
Tipp: Genaue Angaben erhalten Sie bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- § 7 i Einkommensteuergesetz (EStG) (Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen)
- § 10 f Einkommensteuergesetz (EStG) (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)
- § 10 g Einkommensteuergesetz (EStG) (Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden)
- § 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) (Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen)
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Anerkennung als Prüf-, Zertifizierung- oder Überwachungsstelle (PÜZ-Stelle) nach Landesbauordnung
- Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalschutz - Steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Zuschuss beantragen
- Einrichtung einer Baustelle vorankündigen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grunderwerbsteuer zahlen
- Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
- Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
- Lohnsteuerermäßigung beantragen
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
- Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik - Anerkennung beantragen
- Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen
- Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
- Wohnungsbauprämie beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.08.2018 freigegeben.