Hauptbereich
Löschung einer Marke als Markeninhaber beantragen
Als Markeninhaber können Sie die Löschung Ihrer Marken beantragen, z.B. wenn Sie diese nicht mehr weiter wirtschaftlich verwenden wollen.
Hinweis: Gegen Marken kann drei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung Widerspruch von Dritten erhoben werden. Eine Marke kann auch auf Antrag Dritter gelöscht werden. Außerdem kann das Deutsche Patent- und Markenamt eine Marke von Amts wegen löschen lassen (z.B. bei Bestehen absoluter Schutzhindernisse).
Zuständigkeit
die Markenabteilung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München
Voraussetzungen
Sie möchten auf eine oder mehrere Ihrer eingetragenen Marken verzichten.
Ablauf
Sie müssen unter Verwendung des Formulars "Antrag auf vollständige/teilweise Löschung einer Marke wegen Verzicht" beim DPMA erklären, dass Sie auf die betreffende Marke verzichten.
Hinweis: Sie können eine Marke auch nur teilweise löschen lassen. Das heißt, dass die Marke nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, gelöscht wird. Für die restlichen Waren oder Dienstleistungen können Sie die Marke auch nach dem Löschungsverfahren noch weiterverwenden.
Kosten
Für das Löschungsverfahren wegen Verzichts entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Frist
Den Antrag können Sie jederzeit stellen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2015 freigegeben.
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.
