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Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen

Für die grenzüberschreitende Ausfuhr (Verbringung) von "grünen Abfällen" zur Verwertung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten Informationspflichten.

Achtung: Wenn Sie "grüne Abfälle" in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Lassen Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Abfälle der Gelben Abfallliste und alle anderen Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, muss immer ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Zuständigkeit

  • für die Dokumentation und Aufbewahrung des Entsorgungsvertrags und der Versandinformation: der Exporteur und der Empfänger der Abfälle beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage
  • für die Mitführung der Versandinformation während des Transports: der Transporteur

Voraussetzungen

Die Abfälle sind

  • zur Verwertung bestimmt,
  • in der Grünen Abfallliste aufgeführt und
  • die Abfallmenge beträgt mehr als 20 Kilogramm.

Unterlagen

  • Entsorgungsvertrag zwischen Exporteur und Empfänger
  • ausgefülltes Formular "Versandinformationen"

Ablauf

Sie müssen als Exporteur mit dem Empfänger der Abfälle einen Entsorgungsvertrag abschließen, der auch zur Rücknahme der Abfälle verpflichtet, falls die beabsichtigte Entsorgung nicht abgeschlossen werden kann oder die Verbringung illegal war.
Den Vertrag müssen Sie Kontrollbehörden und der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH auf Nachfrage übermitteln.

Zusätzlich muss die Person, die die Verbringung veranlasst, vor jedem Abfalltransport das Formular "Versandinformationen" ausfüllen. Dieses muss der Transporteur beim Transport der Abfälle mitführen.

Bei der Übernahme der Abfälle unterschreibt der Empfänger beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage das Formular und verwahrt es.
Die Person, die die Verbringung veranlasst, erhält eine Kopie davon.

Kosten

keine

Frist

Die Formulare und Kopien davon müssen alle Beteiligten drei Jahre lang aufbewahren und auf Verlangen jederzeit vorlegen.

Hinweis: Im Rahmen von Kontrollen und/oder Überwachungen können verschiedene Behörden, beispielsweise die zuständige Abfallrechtsbehörde oder die Polizei, die Vorlage der Dokumente verlangen.

Freigabevermerk

28.08.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Schöne Umgebung

Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.