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Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VgV) beantragen

Durch Teilnahme am Präqualifikationsverfahren können Ingenieurbüros beziehungsweise Unternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation für Planungsleistungen für einzelne oder mehrere Leistungsbilder in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsfähigkeit

Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Nachweise nach festgelegten Kriterien.

Zuständigkeit

die zuständige Berufskammer

Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist dies in Baden-Württemberg die Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Voraussetzungen

Präqualifiziert wird das Ingenieurbüro oder Unternehmen (präqualifiziertes Unternehmen). Eine Präqualifizierung setzt voraus:

bei einem Ingenieurbüro: Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss mindestens sein

  • Inhaberin oder Inhaber
  • Mitinhaberin oder Mitinhaber

bei Kapitalgesellschaften: Mindestens ein Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss dem Vorstand oder der Geschäftsführung angehören.

Unterlagen

  • Angaben und Erklärungen, mit denen Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
  • Leistungsbildern die das Zertifikat beinhaltet
  • Haftpflichtversicherung
  • Spezielle Qualifikationen
  • Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Unbescholtenheit
  • mindestens drei Referenzen pro beantragtem Leistungsbild
  • Struktur des Unternehmens und Benennung der technischen Leitung
  • Verfügung über Geräte und technischer Ausstattung
  • Qualitätssicherung
  • Weiterbildungszertifikate

Die Nachweise müssen Sie der Ingenierurkammer Baden-Württemberg (INGBW) einmal pro Jahr vorlegen.

Hinweis: Welche Eigenerklärungen und Nachweise Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Ablauf

Sie müssen die Präqualifizierung beantragen.

  • Das notwendige Antragsformular steht im Internet zum Download zur Verfügung.
  • Schicken Sie den Antrag unterschrieben und mit allen erforderlichen an die zuständige Stelle.
  • Ein Merkblatt erklärt umfassend und Schritt für Schritt, was Sie beim Ausfüllen des Antrags beachten müssen. Es steht ebenfalls im Internet zum Download zur Verfügung. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist.
  • Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.
  • Entspricht die Präqualifizierungsstelle Ihrem Antrag und erteilt sie die Präqualifizierung, trägt sie Ihr Unternehmen in die Liste präqualifizierter Unternehmen auf ihrer Internetseite ein.
  • Weiter werden die für die öffentlichen Auftraggeber auf gesonderten Antrag einsehbaren Dokumente und Nachweise hinterlegt. Das präqualifizierte Unternehmen erhält ein Zertifikat mit einer Nummer. Zusätzlich zum Zertifikat wird ein digitaler Stempel mit Gültigkeitsdauer der Präqualifizierung erteilt.

Kosten

  • Prüfung und Erstpräqualifikation: 400 EUR (Antrags-/Prüfgebühr) + 200 EUR (Führungsgebühr für das 1. Jahr)
  • jährliche Wiederholungsprüfung und Erneuerung des Zertifikats: 240,00 EUR. Diese Kosten fallen nur einmal im Jahr an.
  • zwischenzeitliche Ergänzungen oder Einschränkungen des Zertifikats: je 240,00 EUR

Frist

Nach Erhalt und Registrierung des Antrags prüft die Präqualifizierungsstelle diesen auf Vollständigkeit. Ist der Antrag unvollständig, hat sie innerhalb von 20 Kalendertagen vom Antragsteller oder von der Antragstellerin die fehlenden Informationen oder Unterlagen nachzufordern. Die Präqualifizierungsstelle kann dem Antragsteller oder der Antragstellerin eine angemessene Frist (nicht weniger als 20 Kalendertage) zur Vervollständigung des Antrags setzen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann Verlängerung um maximal weitere 20 Kalendertage beantragen. Erfolgt die Vervollständigung des Antrags nicht fristgerecht, wird der Antrag abgelehnt und von der Registrierung gestrichen. Ein neuer Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Eintragung ist 12 Montae gültig danach kann sie auf Antrag um weitere 12 Monate verlängert werden.

Rechtsgrundlagen

Vergabeverordnung (VgV):

  • § 42 fort folgende Anforderungen an Unternehmen; Eignung

Freigabevermerk

07.07.2026 Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Schöne Umgebung

Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.