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Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen
Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
Zuständigkeit
Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Voraussetzungen
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
- Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
- Vorlage der Konzeption der Einrichtung und des Konzepts zum Schutz vor Gewalt
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“sowie auf der Homepage des KVJS.
Unterlagen
- Antragsformular mit Gruppenblättern
- Konzeption der Einrichtung
- Konzept zum Schutz vor Gewalt
- Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
- bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
- Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.
Ablauf
Sie können die Betriebserlaubnis digital oder schriftlich beantragen. Eine digitale Antragsstellung im Rahmen des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev) ist nach der Anmeldung über Kita-Data-Webhouse mit dem persönlichen Trägerzugang möglich. Die schriftlichen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des KVJS unter Betriebserlaubnis.
Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.
Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
- Gesundheitsamt
- Veterinäramt
- Baurechtsbehörde
- Brandschutzbehörde
- Unfallkasse
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
- die Angebotsformen
- die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
- das notwendige Personal
- sonstige Rahmenbedingungen
Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.
Kosten
keine
Frist
Keine
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:
- § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 104 Bußgeldvorschriften
Verwandte Themen
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Freigabevermerk
18.08.2025 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.

