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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Unterlagen
keine
Ablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
keine
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Freigabevermerk
29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg