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Unfallversicherung - Betrieb anmelden
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.
Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten
- alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
- alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).
Zuständigkeit
- die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
- die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und
- der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Voraussetzungen
Keine
Unterlagen
keine
Ablauf
Sie müssen Ihren Betrieb bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Online-Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber hinaus finden Sie dort ein PDF-Formular, mit dem Sie Ihre Anmeldung ebenfalls mitteilen können. Senden Sie das PDF-Formular bitte an die Berufsgenossenschaft, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht.
Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.
Kosten
- Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
- Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
Der Beitrag ergibt sich aus- den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
- den Gefahrenklassen und
- dem Beitragsfuß.
Frist
innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens
Rechtsgrundlagen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- § 150 Beitragspflichtige
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Freigabevermerk
14.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg