Hauptbereich
Vorzeitige Einschulung beantragen
Schulpflichtig sind alle Kinder, die spätestens am Einschulungsstichtag sechs Jahre alt sind.
Es gelten für die kommenden Schuljahre folgende Stichtage:
- für das Schuljahr 2021/2022 : 31. Juli und
- für das Schuljahr 2022/2023 und später: 30. Juni.
Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können Sie zur Schule anmelden. So wird das Kind schulpflichtig.
Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni im auf den Einschulungsstichtag folgenden Kalenderjahr sechs Jahre alt, können Sie beantragen, dass es frühzeitig in die Schule aufgenommen wird.
Hat die Schulleitung Zweifel an der Schulbereitschaft des Kindes, holt sie ein Gutachten des Gesundheitsamtes ein. Stimmt sie dem Antrag zu, zu, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.
Wenn Sie Fragen zum geeigneten Einschulungszeitpunkt haben, können Sie sich gerne an die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, die Schulleitung der Grundschule und die regionale Ansprechperson für die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule wenden.
Zuständigkeit
die Grundschule, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Voraussetzungen
Ihr Kind wird nach dem 30. Juni im auf den Stichtag folgenden Kalenderjahr sechs Jahre alt.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. ein Gutachten des Gesundheitsamtes über die Schulbereitschaft.
Ablauf
Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
Kosten
keine
Frist
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule in der örtlichen Presse oder direkt an der Grundschule.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.09.2020 freigegeben.
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