Hauptbereich
Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn Sie über ein kleines Einkommen verfügen und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können.
Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens 297,00 EUR monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Bedarf als Eltern, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen.
Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Zuständigkeit
Die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen.
Voraussetzungen
Um einen Kinderzuschlag zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind oder Ihre Kinder ist oder sind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert und lebt oder leben in Ihrem Haushalt.
- Sie beziehen für Ihr Kind oder Ihre Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zum Beispiel aus dem Ausland.
- Sie verfügen
- als Paar gemeinsam über ein Bruttoeinkommen von mindestens 900,00 EUR im Monat (ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag) oder
- als alleinerziehende Person über mindestens 600,00 EUR im Monat.
- Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
- Sie verfügen über kein erhebliches Vermögen.
- Den Kinderzuschlag können Sie in der Regel erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) decken können.
- Kinderzuschlag ist nachrangig gegenüber anderen möglichen Einkünften des Kindes; gegebenenfalls besteht die Verpflichtung, sich um vorrangige Ansprüche wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bemühen.
Unterlagen
- Antrag auf Kinderzuschlag, einschließlich der Anlage Antragsteller oder Antragsstellerin oder Partner oder Partnerin und der Anlage Kind
- Nachweise zum Einkommen
- Erklärung zum Vermögen
- Nachweise über Wohnkosten
- gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise
Ablauf
Den Kinderzuschlag können Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular beantragen. In diesem Fall müssen Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse senden.
Weiter haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auch online auszufüllen. In diesem Fall können Sie die Nachweise direkt hochladen; die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt.
Für eine elektronische Antragstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder
- den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
- die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
- einen elektronischen Aufenthaltstitel oder
- Füllen Sie den OnlineAntrag aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch.
- Der Online-Antrag und die hochgeladenen Nachweise werden an die Familienkasse übermittelt.
- Eine schriftliche Antragstellung über den Postweg an die Familienkasse ist nicht mehr erforderlich.
Für eine analoge Antragstellung:
Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich alternativ den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Antrag selbst ausdrucken. In diesem Fall müssen Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständigen Familienkasse senden.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den Online Antrag auf
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.
- Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Reichen Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen
und die erforderlichen Nachweise bei der Familienkasse ein. Sie erhalten den Vordruck auch bei Ihrer zuständigen
Familienkasse. - Sie können sich die Antragsunterlagen zum Befüllen auch in Papierform zusenden lassen.
Sie können über die Internetseite der Familienkasse wichtige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen mitteilen.
Änderungen elektronisch mitteilen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie die Veränderungsmitteilung auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder
- den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
- die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
- einen elektronischen Aufenthaltstitel oder
- Füllen Sie die Online-Veränderungsmitteilung direkt an Ihrem Rechner aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch.
- Die Veränderungsmitteilung und die hochgeladenen Nachweise werden direkt an die Familienkasse übermittelt.
Änderungen analog mitteilen:
Wenn Sie Änderungen nicht elektronisch mitteilen möchten, können Sie sich die online ausgefüllte Veränderungsmitteilung zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie diese unterschrieben per Post an Ihre zuständige Familienkasse.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie die Veränderungsmitteilung auf.
- Drucken Sie die Veränderungsmitteilung aus oder lassen Sie sie ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.
- Sie können die Veränderungsmitteilung auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Sie erhalten den Vordruck auch bei Ihrer zuständigen Familienkasse.
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Bundeskindergeldgesetz (BKGG):
- § 6a Kinderzuschlag
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Apothekennotdienst finden
- BAföG für ein Studium beantragen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
- Berufskrankheit feststellen lassen
- Blindenhilfe beantragen
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Bürgergeld beantragen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
- Ersatzführerschein beantragen - nach Verlust oder Diebstahl
- Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
- Hochwasservorhersage abrufen
- Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl der Debit- oder Kreditkarte veranlassen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
- Organspende - Ausweis ausfüllen
- Passersatz für Ausländer (Notreiseausweis) beantragen
- Passersatz für deutsche Staatsangehörige (Reiseausweis) beantragen
- Patientenverfügung erstellen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
- Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vermisstenanzeige aufgeben
- Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Freigabevermerk
23.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.

