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Integrationskurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kostenfrei besuchen. Die Struktur der Kurse besteht aus zwei Teilen:
- Allgemeiner Integrationskurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) oder spezielle Integrationskurse (Alphabetisierungskurs 900 - 1200 UE, Integrationskurs für gering Literalisierte 900 - 1200 UE, Integrationskurs für Zweitschriftlernende 900 UE, Integrationskurs für Menschen mit Beeinträchtigung 900 UE, Intensivkurs 400 UE)
- Orientierungskurs mit 100 UE zur Vermittlung von Kenntnissen des Rechts, der Kultur, der Geschichte und den Werten in Deutschland
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ab 14 Jahren können an den Kursen "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" teilnehmen. Ein Kurs besteht aus einer Lerngruppe mit mindestens zwölf Teilnehmenden der Zielgruppe, die über einen bestimmten Zeitraum miteinander Inhalte erarbeiten und Kompetenzen weiterentwickeln. Die Kurssprache ist Deutsch. Die Teilnahme an Kursen ist für jede Person nur bis zu einem Umfang von insgesamt 200 UE möglich. Pro Maßnahme können auch mehrere Kurse beantragt und durchgeführt werden. Ein Kurs kann 50, 100 oder 200 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Eine UE entspricht 45 Minuten. Im Kurs werden die Inhalte des Modulkataloges erarbeitet. Der Modulkatalog gliedert sich in verbindliche Basismodule, Wahlmodule und freie Module beziehungsweise frei gestaltbare Module und behandelt folgende Themen:
- Fragen Ihrer spezifischen Identiät, zum Beispiel Vorstellungen von der deutschen Kultur und Lebenswelt und Ihre Erfahrungen damit,
- Vielfalt in Deutschland,
- Engagement und Partizipation, zum Beispiel das politische System in Deutchland, Chancen des freiwilligen Engagements,
- Kommunikation und Medientraining,
- Möglichkeiten und Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt (Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit) und
- Familie, Erziehung und Bildung.
Tipp: Als Ergänzung zu den Integrationskursen gibt es weitere Integrationshilfen, vor allem migrationsspezifische Beratungsangebote. Auskünfte über Beratung vor Ort erteilen die Gemeinden, Integrationsbeauftragte oder die Stellen der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) beziehungsweise der Jugendmigrationsdienste (JMD).
Zuständigkeit
- der Träger des Integrationskurses, soweit Sie im Besitz eines Berechtigungsscheins sind
- Ihre zuständige Regionalstelle finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI
- sonst: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Voraussetzungen
Als Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf einmalige kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs. Das gilt auch für den Ehemann, die Ehefrau, den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin und die Kinder, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind.
Das Bundesverwaltungsamt stellt Ihr Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs fest. Die Bestätigung der Teilnahmeberechtigung erhalten Sie in der Regel nach Ihrer Einreise zusammen mit dem Registrierschein. Sie können dann mit einem Integrationskurs beginnen, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte.
Hinweis: Sie sind vor dem 1. Januar 2005 als Spätaussiedler aufgenommen worden und haben bisher keinen Sprachkurs besucht? Dann kann Sie das Bundesverwaltungsamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs zulassen. Das gilt auch für den Ehemann oder die Ehefrau und die Kinder, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind. Diese Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen:
Bundesverwaltungsamt
Standort Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: +49 22899 358 91919
Telefax: +49 22899 358 72304
Wenn Sie schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Bitte schicken Sie diesen Antrag an die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Sie werden dann als deutscher Staatsangehöriger zum Integrationskurs zugelassen. Lesen Sie dazu bitte die Informationen für deutsche Staatsangehörige.
Unterlagen
Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung (Berechtigungsschein).
Sollten Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Teilnahmeberechtigung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.
Ablauf
Sie können sich mit dem Berechtigungsschein direkt bei einem Träger von Sprachkursen Ihrer Wahl anmelden.
Tipp: Die Kontaktdaten der zugelassenen Träger von Integrationskursen in Ihrer Nähe finden Sie im Onlinedienst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Kosten
Grundsätzlich: Keine
Fortsetzung nach Erreichen der Höchstförderdauer der Unterrichtsstunden: auf eigene Kosten
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Verbindung mit der Integrationskursverordnung
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufnahme als Spätaussiedler beantragen
- Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
- Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
- Klärung des Rentenversicherungskonto bei Spätaussiedlern beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nationales Visum beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Schengen-Visum beantragen
- Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)
- Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Freigabevermerk
02.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.

