Hauptbereich
Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.
Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):
- agrarwissenschaftlich
- biotechnologisch
- ernährungswissenschaftlich
- sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales)
- technisch (mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
- wirtschaftswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)
Zuständigkeit
das in der Bewerbung gewählte Berufliche Gymnasium (Priorität 1)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse:
- Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei
- Realschulabschluss
- oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
- oder der FachschulreifeDieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:
- Deutsch
- Mathematik sowie
- die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterführen
- oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
- oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
- oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.
Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.
Unterlagen
- Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses Bewo)
- Im Portal BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.
- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Ablauf
Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO (https://bewo.kultus-bw.de/BewO). Sie müssen den von BewO erstellten Aufnahmeantrag ausdrucken
Erfüllen an einer Schule mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.
Kosten
keine
Frist
Anmeldungen sind bis zum 1. März für das kommende Schuljahr möglich.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
- Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
- Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
- Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
- Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
- Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
- Kolleg - Besuch anmelden
- Realschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind abmelden
- Schulbezirkswechsel beantragen
- Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Vorzeitige Einschulung beantragen
- Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Freigabevermerk
27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg