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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.
Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Zuständigkeit
das Rechtsdienstleistungsregister
Voraussetzungen
keine
Unterlagen
keine
Ablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
Kosten
keine
Frist
keine
Formulare
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Stand: 17.09.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg