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Änderungen an die Krankenkasse melden
Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.
Zuständigkeit
Ihre Krankenkasse
Voraussetzungen
In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.
Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnis haben, und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.
Unterlagen
Keine
Ablauf
Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten
keine
Frist
Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.
Rechtsgrundlagen
- § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
Lebenslagen
- Arbeitnehmer | Sozialversicherung
- Der Bund fürs Leben | Checkliste zur Heirat
- Der Bund fürs Leben | Nach dem Ja-Wort
- Der Bund für's Leben - Auflösung | Mitteilungen an Behörden und Institutionen
- Gesundheit | Krankenversicherung
- Studium | Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums
- Umzug | Checkliste zum Umzug
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- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen
Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg