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Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.
Zuständigkeit
das Studierendensekretariat oder Studienbüro
Voraussetzungen
Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte
Ablauf
Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.
Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.
Kosten
keine
Frist
Keine
Rechtsgrundlagen
Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
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Freigabevermerk
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg