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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständigkeit
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Unterlagen
keine
Ablauf
- Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
- Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verwandte Themen
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- Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Kindesunterhalt beantragen (minderjährige Kinder)
- Namen nach der Scheidung ändern
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen
- Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Scheidung beantragen
- Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
- Trennungsunterhalt beantragen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Verfahrens- oder Prozesskostenvorschuss des Ehegatten oder Lebenspartners beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.

