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Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
Die Abendrealschule ermöglicht Berufstätigen ohne mittleren Bildungsabschluss die Realschulabschlussprüfung abzulegen. Sie ist eine berufsbegleitende Teilzeitschule und dauert je nach Schule zwei bis drei Jahre. Im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen. Bei den einzelnen Abendrealschulen gibt es unterschiedliche Organisationsformen.
Der Realschulabschluss einer Abendrealschule
- berechtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Übergang in
- ein- oder mehrjährige Berufskollegs,
- die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
- berufliche Gymnasien oder
- die Oberstufe der Berufsoberschule und
- erhöht die Chancen zur Aufnahme eines Ausbildungsberufs.
Zuständigkeit
die jeweilige Abendrealschule
Voraussetzungen
- Sie haben die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule erfüllt.
- Sie sind berufstätig oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen und
- sind mindestens 17 Jahre alt.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Ablauf
Sie können sich bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular liegt dort aus beziehungsweise steht, je nach Angebot der Schule, zum Download zur Verfügung.
Die Schulleitung der Abendrealschule entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über die Aufnahmetermine.
Kosten
Es werden Gebühren erhoben. Sie sind von Abendrealschule zu Abendrealschule unterschiedlich.
Frist
Der Unterricht beginnt im September. Bis wann Sie sich spätestens anmelden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
- Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
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- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
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- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
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- Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind abmelden
- Schulbezirkswechsel beantragen
- Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
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- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
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- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Freigabevermerk
17.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg