Hauptbereich
Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Profilen angeboten:
- Wirtschaftswissenschaftliches Profil
- Technisches Profil
- Lebens- und Humanwissenschaftliches Profil
Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.
Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.
Zuständigkeit
das gewählte berufliche Gymnasium
Voraussetzungen
Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Von der Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau in allen Fächern): Versetzung in die Klasse 8 (ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom mittleren Niveau der Realschule oderder Gemeinschaftsschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (je nach Noten mit oder ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom grundlegendem Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule bzw. von der Werkrealschule oder der Hauptschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (mit Aufnahmeprüfung)
Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.
Ablauf
Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.
Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.
Kosten
keine
Frist
Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
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- Kolleg - Besuch anmelden
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- Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind abmelden
- Schulbezirkswechsel beantragen
- Schulfremdenprüfung beantragen
- Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Vorzeitige Einschulung beantragen
- Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Freigabevermerk
11.01.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg