Dienstleistungen: Dürnau

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Kraftfahrzeug - Verkauf melden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde unverzüglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.

Zuständigkeit

Die Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft.

Unterlagen

Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)

Ablauf

  • Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich oder persönlich mitteilen.
  • Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die das Fahrzeug erworben hat.
  • Die Anzeige muss auch die Bestätigung enthalten, dass Sie die erforderlichen Unterlagen an die Käuferin oder den Käufer übergeben haben.
  • Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.

Kosten

Keine

Frist

Unverzüglich

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen

Freigabevermerk

25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Schöne Umgebung

Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.