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Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen

Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Tätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.

Zuständigkeit

das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Voraussetzungen

  • Die Beratung ist
    • neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
    • kostenlos.
  • Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
  • Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.

Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung. Dies gilt auch, wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Ablauf

Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.

Frist

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

Stand: 15.12.2021

Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Service-BW

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage

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