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Hauptbereich
Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft
- eine Stiftungssatzung
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis des Stifters oder der Stifterin.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.06.2019 freigegeben.
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.
