Dürnau (Druckversion)
info

Vorweggenommene Erbfolge

Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. Dies kann besonders bei einem größeren Vermögen sinnvoll sein.

Die Übertragung des Vermögens kann beispielsweise durch Verträge, Ausstattungen, Schenkungen, Errichtung und Umwandlung von Familiengesellschaften, Güterstandsvereinbarung und gegebenenfalls auch durch Adoption geschehen.

Möchten Sie Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge beachten.

Bei zu vererbenden größeren Vermögen und bei geplanten größeren Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, insbesondere bei größeren Schenkungen oder Unternehmungsübertragungen sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, gegebenenfalls auch von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten lassen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.

Service-BW

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage

http://www.duernau-bc.de/index.php?id=91