info
Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer
Als Entwurfsverfasser werden Sie auch ohne Mitgliedschaft in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Entwurfsverfasser für Baurechtswesen eingetragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 15.09.2020 freigegeben.
Service-BW
Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage