Dürnau (Druckversion)
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Hinweise für inländische Gewerbetreibende

Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.

Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.

Service-BW

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage

http://www.duernau-bc.de/index.php?id=91&L=0