Dürnau (Druckversion)
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Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.

Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.

Service-BW

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage

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