Behörden BW: Dürnau

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • Abgabenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • Polizeirechts
  • Kommunalrechts
  • Hochschulrechts
  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.

Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.

Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.

Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.





Anschrift

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Schubertstraße 11
68165 Mannheim
Telefonnummer 0621 / 292 - 0
Faxnummer 0621 / 292 - 4444
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Geschäftsstellen: Montags - Donnerstag 8.30 - 12 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, Freitags 8.30 - 12.00 Uhr

Untergeordnete Organisationseinheiten

Schöne Umgebung

Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.