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Hauptbereich
Grundbucheinsichtsstelle Dürnau Krs. Biberach
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Anschrift
Grundbucheinsichtsstelle Dürnau Krs. Biberach
Im Winkel 2
88422 Dürnau
Telefonnummer 07582 2317
Faxnummer 07582 3535
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
Sprechzeiten
vgl.Homepage der Gemeinde