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Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Sitz des Verbands ist Karlsruhe; in Stuttgart besteht eine Zweigstelle.
Dem KVBW obliegt als Hauptaufgabe die Gewährung von Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Vorschriften an seine Angehörigen (Beamte und bestimmte Angestellte der Mitglieder). Der KVBW erfüllt damit den Zweck, die seinen Mitgliedern (Gemeinden, Landkreise u.a.) durch die Versorgung von Beschäftigten entstehenden Lasten auszugleichen.
Eine weitere Pflichtaufgabe ist die Gewährung von Beihilfen an die Versorgungsempfänger. Darüber hinaus nimmt der KVBW auch die Erstattung von Dienstbezügen bei längerer Arbeitsunfähigkeit sowie die Gewährung von Beihilfen an Beschäftigte von Mitgliedern wahr.
Seit 2006 bietet der KVBW mit dem Geschäftsfeld „Kommunaler Personalservice“ (KPS) die Erledigung aller bei einer Lohnbuchhaltung typischerweise anfallenden Arbeiten an. Mit der Zulassung als Landesfamilienkasse im Mai 2008 hat sich das KPS-Angebot erweitert. Damit können den Mitgliedern des KVBW neben der Bezüge- und Entgeltabrechnung auch die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten angeboten werden.
Dem KVBW ist die Zusatzversorgungskasse (ZVK) als rechtlich unselbständige Einrichtung angeschlossen. Die ZVK gewährt den Beschäftigten ihrer Mitglieder die tarif-/arbeitsvertraglich zugesagte Betriebsrente. Sie leistet auch im Falle der Erwerbsminderung sowie im Todesfall an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Außerdem bietet sie mit der Freiwilligen Versicherung eine attraktive Möglichkeit, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.
Überregional vertreten ist der KVBW in der Arbeitsgemeinschaft kommunaler und kirchlicher Altersversorgung e. V. (AKA). Direktor Frank Reimold gehört als stellvertretender Vorsitzender dem Vorstand an.
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