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Verwaltungsgericht Sigmaringen

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • Abgabenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • Polizeirechts
  • Kommunalrechts
  • Sozialhilferechts
  • Hochschulrechts
  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.

Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.

Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.

Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.





Anschrift

Verwaltungsgericht Sigmaringen
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Telefonnummer 07571/1821-300
Faxnummer 07571/1821-333
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Sprechzeiten der Service-Einheiten:Montag bis Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 UhrFreitag 9.00 - 12.00 UhrSprechzeiten der Rechtsantragsstelle:Montag bis Donnerstag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 UhrFreitag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 14.30 Uhr

Service-BW

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage

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