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Ungenehmigte Bodenauffüllungen
Ungenehmigte Bodenauffüllungen
Das Landratsamt Biberach informiert:
Im Landkreis werden immer wieder ungenehmigte Bodenauffüllungen im Außenbereich beobachtet, die zu Schäden an den Böden sowie zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Das Landratsamt möchte deshalb alle, die im Außenbereich auf ihren landwirtschaftlichen Flächen eine Bodenaufbringung planen, über die damit verbundenen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen informieren und auf die möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung hinweisen.
Das Landratsamt empfiehlt deshalb, bei allen geplanten Auffüllungen im Außenbereich immer vorab die Untere Bodenschutzbehörde zu informieren und miteinzubeziehen.
Kontakt: Wasserwirtschaftsamt – Untere Bodenschutzbehörde
o Telefon: 07351 52 6122
o Email: wasserwirtschaftsamt@biberach.de
Ausführliche Informationen unter - Informationsschrift des Landratsamtes Biberach - bitte anklicken.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürnau
In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht die Gemeinde Dürnau ein Mitteilungsblatt.
Sie können das aktuelle Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürnau über den folgenden Link erreichen:
Das Rathaus informiert
Führungszeugnis online beantragen
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.
