Hauptbereich
Aufgaben des Gemeinderates
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und zugleich das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben überträgt.
Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Der Gemeinderat der Gemeinde Dürnau besteht aus dem Bürgermeister und 8 gewählten Mitgliedern. Gewählt wurde der Gemeinderat in seiner jetzigen Zusammensetzung im Jahr 2024 von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Die Gemeinderat in der Übersicht
Nachstehend finden Sie die Gemeinderäte der Gemeinde Dürnau. Durch Anklicken erhalten Sie weitere Informationen.