info
Hauptbereich
Wohnungsgeberbescheinigung
Laut neuem Bundesmeldegesetz, das ab 01.11.2015 in Kraft tritt, wird für einen Zuzug in eine Mietwohnung unserer Gemeinde eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt.
Die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung muss bei der Anmeldung abgegeben werden.
Diese kann im Rathaus abgeholt oder hier heruntergeladen werden.
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.
