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Wohnungsgeberbescheinigung
Laut neuem Bundesmeldegesetz, das ab 01.11.2015 in Kraft tritt, wird für einen Zuzug in eine Mietwohnung unserer Gemeinde eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt.
Die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung muss bei der Anmeldung abgegeben werden.
Diese kann im Rathaus abgeholt oder hier heruntergeladen werden.