Hauptbereich
Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen
Die Berufsaufbauschule ist die Mittelstufe der Berufsoberschule und gehört zum zweiten Bildungsweg. Sie ist eine Vollzeitschule und dauert ein Jahr. Durch den Besuch der Berufsaufbauschule können Sie die Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) erwerben.
Die Berufsaufbauschule baut auf Ihren bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf. Sie werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet und erhalten eine erweiterte Allgemeinbildung.
Die Berufsaufbauschule gibt es in folgenden Fachrichtungen:
- gewerblich-technisch
- kaufmännisch
- hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogisch
- landwirtschaftlich
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach Abschluss der Mittelstufe die Oberstufe der Berufsoberschule oder ein Berufliches Gymnasium besuchen. In diesen Schulen können Sie die fachgebundene beziehungsweise allgemeine Hochschulreife erwerben.
Zuständigkeit
die jeweilige Berufsaufbauschule
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- erfolgreicher Abschluss
- der Berufsschule oder
- einer einjährigen Berufsfachschule oder
- einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt
- Abschluss
- eines anerkannten Ausbildungsberufs oder,
- wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen für den Schultyp einschlägigen Berufsausbildung oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann
- bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Unterlagen
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Zeugnisse und Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen
Ablauf
Sie können sich bei der Berufsaufbauschule anmelden, an der Sie aufgenommen werden möchten.
Die Schulleitung entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie schriftlich.
Hinweis: Es gibt eine Probezeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.
Kosten
keine
Frist
Welche Termine Sie einhalten müssen, gibt die Schulleitung auf geeignete Weise bekannt, z.B. im Internetauftritt der Schule oder per telefonischer Auskunft über das Sekretariat.
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
- Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
- Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
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- Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden
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- Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
- Kolleg - Besuch anmelden
- Realschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind abmelden
- Schulbezirkswechsel beantragen
- Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Vorzeitige Einschulung beantragen
- Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Freigabevermerk
29.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg