Hauptbereich
Der Führungslehrgang an der Führungsakademie
Der Führungslehrgang der Führungsakademie dient der Vorbereitung von besonders qualifizierten Nachwuchskräften auf leitende Funktionen in der Landesverwaltung bzw. in den entsendenden Organisationen. Dem intersektoralen Auftrag folgend, stehen für nationale wie internationale Bewerbungen außerhalb der Landesverwaltung Teilnahmeplätze zur Verfügung.
Nähere Informationen zum jeweils aktuellen Führungslehrgang entnehmen Sie der Internetseite der Führungsakademie.
Zuständigkeit
die Führungsakademie Baden-Württemberg
Voraussetzungen
20 Plätze sind für Teilnehmende aus der Landesverwaltung reserviert. Diese müssen
- qualifizierte Universitätsabschlüsse haben,
- überdurchschnittlich beurteilt sein und
- sich in drei Stationen auf mindestens zwei Verwaltungsebenen bewährt haben.
- Ministerialerfahrung ist wünschenswert.
- Den Teilnehmenden muss Führungspotenzial attestiert werden.
Daneben lässt die Führungsakademie jedes Jahr bis zu 5 Teilnehmende zu, die aus folgenden Bereichen stammen:
- Wirtschaft
- kommunale, nationale und internationale Verwaltungen
- Verbände
- Kirchen
- Zivilgesellschaft
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung von Teilnehmenden aus diesen Bereichen ist, dass Bewerberinnen und Bewerber von ihrer Organisation benannt werden und sie über eine vergleichbare Qualifikation wie die Teilnehmenden aus der Landesverwaltung verfügen (Universitätsabschluss, praktische Berufserfahrung, Führungspotenzial).
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen Ausschreibung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Führungsakademie (URL: www.diefuehrungsakademie.de/fuehrungslehrgang)
Ablauf
Teilnehmende aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Die Amtschefinnen und Amtschefs der Ressorts benennen dem Staatsministerium ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Führungslehrgang. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt flexibel entsprechend der Personalentwicklungsplanung der Ressorts. Jedes Ressort besetzt in eigener Zuständigkeit ein bis drei Plätze. Möchte ein Ressort mehr als 2 Plätze in Anspruch nehmen, ist eine Vorabstimmung mit der Führungsakademie sinnvoll. Für den Bereich der Regierungspräsidien liegt die Zuständigkeit der Teilnehmenden-Auswahl beim jeweiligen Fachressort, welches das Innenministerium über seine Entscheidung rechtzeitig informiert.
Teilnehmende außerhalb der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Interessierte Organisationen außerhalb der Landesverwaltung können geeignete Bewerberinnen und Bewerber direkt bei der Führungsakademie melden. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Führungsakademie im Rahmen eines Auswahl-Assessments. Die Führungsakademie nimmt bei Bedarf eine Vorauswahl für die Teilnahme am Assessment vor. Eine direkte Bewerbung von externen Interessentinnen und Interessenten ist nicht möglich.
Die für den Führungslehrgang benannten Teilnehmenden nehmen im Rahmen der „Brücke zur Akademie“ an einem Potenzial-Assessment-Center teil.
Kosten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landesverwaltung werden von ihrer Dienststelle für die Präsenzphase an die Führungsakademie Baden-Württemberg abgeordnet. Sie erhalten während dieser Zeit Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) oder bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Trennungsgeld. Während der berufsbegleitenden Phase übernimmt die Führungsakademie für die Teilnahme an den Lehrgangswochen und den Projekten die Reisekosten nach LRKG. Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben.
Entsendende Organisationen außerhalb der Landesverwaltung zahlen eine Teilnahmepauschale in Höhe von 1.000 Euro je Person jeweils für die Präsenzphase und die berufsbegleitende Phase. Reisekosten, die im Rahmen des Lehrgangs entstehen, müssen von den Teilnehmenden selbst getragen und mit ihren entsendenden Organisationen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Für Teilnehmende aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und kleineren Verbänden kann die Gebühr im Einzelfall auch verringert werden. Zusätzlich können im Einzelfall (z.B. Teilnehmende aus den MOE-Staaten) auch Stipendien über den Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie gewährt werden.
Frist
Es gilt die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Anmeldefrist.
Rechtsgrundlagen
Keine-
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.06.2022 freigegeben.