Hauptbereich
Auszubildende in der Berufsschule anmelden
Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule zum Unterricht anmelden.
Zuständigkeit
Die Berufsschule, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig ist
Voraussetzungen
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen
- stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule oder
- sind auf dem Anmeldeformular genannt.
Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.
Ablauf
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung, beispielsweise die Eltern, zusätzlich unterschreiben.
Der Ausbildungsvertrag muss
- zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden und ggf. einer gesetzlichen Vertretung abgeschlossen sein und
- im Verzeichnis der für den Ausbildungsberuf zuständigen Stelle eingetragen sein. In der Regel ist das die zuständige Kammer.
Wichtig:
Sie müssen Ihre Auszubildenden nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei der örtlichen öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.
Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.
Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.
Kosten
keine
Frist
Wichtig: Die Anmeldung der Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule sollte zeitnah nach Abschluss des Ausbildungsvertrages erfolgen, spätestens zum Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Das Ausbildungsjahr beginnt jeweils zum 1. August eines Kalenderjahres.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Berufsausbildung
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
- § 10 Berufsschule
- § 79 Erfüllung der Berufsschulpflicht
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern
- Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
- Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
- Azubi im Verbund - Förderung beantragen
- Azubi transfer - Förderung beantragen
- Beschäftigte bei der Sozialversicherung anmelden
- Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
- Heimarbeit - Halbjährige Listenmeldung
- Kündigung während der Elternzeit beantragen
- Kündigung während der Pflegezeit beantragen
- Lohnsteuer anmelden und bescheinigen
- Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)
- Unfallversicherung - Betrieb anmelden
- Unternehmenskarte
Freigabevermerk
08.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg