Hauptbereich
Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Zuständigkeit
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
Voraussetzungen
keine
Unterlagen
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Ablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
- EU-Heimtierausweis (Pet Passport) beantragen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung beantragen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Tierquälerei anzeigen
- Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg