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Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet
- Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Zuständigkeit
STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie
- beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
- spezielle Familienbildungskurse für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien,
- besonders junge Eltern (mindestens ein Elternteil unter 18 Jahren),
- Mehrlingsfamilien,
- getrenntlebende Familien,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien, in denen ein Familienmitglied krank (auch suchtkrank), pflegebedürftig ist oder eine Behinderung hat.
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Familienbildungsangebote umgesetzt werden.
Unterlagen
keine
Ablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien beziehungsweise ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten beziehungsweise an Ihr Jugendamt.
STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier (Kategorie: Familienbildung/STÄRKE vor Ort).
Kosten
keine
Frist
Für Eltern: Keine
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Freigabevermerk
10.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.

