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Trinkwasser - Verunreinigungen melden

Bei der öffentlichen Wasserversorgung sind die kommunalen Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dürfen
keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.

Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

Die Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen oder auch der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch Trinkwasseruntersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung veranlassen.

Zuständigkeit

  • der örtliche Wasserversorger oder
  • der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Zuständiges Gesundheitsamt ist

  • das Landratsamt,
  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises

Voraussetzungen

Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

Unterlagen

keine

Ablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:

  • Ihren Wasserversorger
  • den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter) oder
  • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
    Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
    • das Landratsamt oder,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:

  • Farbe
  • Geschmack
  • Geruch
  • allgemeine Beschaffenheit (zum Beispiel Schaumbildung)

Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

Ein Vertreter des Wasserversorgers oder des Gesundheitsamtes oder das von diesem beauftragte Laboratorien kannbei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (zum Beispiel Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.

Kosten

für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.

Frist

keine

Freigabevermerk

20.08.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Schöne Umgebung

Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.