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Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
Umweltzonen sorgen dafür, dass die Luft in unseren Städten sauberer wird und die Grenzwerte eingehalten werden.
Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell Umweltzonen in Stuttgart, in Pforzheim und in Ludwigsburg und Umgebung. In Stuttgart gelten zusätzlich weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis 4 Euro oder IV Euro in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis 5 Euro oder V Euro in einer kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer Umweltzone fahren, benötigen Sie grundsätzlich eine Umweltplakette. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Zuständigkeit
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, beispielsweise AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen
Voraussetzungen
Um eine grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 nach der 35. BImSchV erfüllen.
Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Ablauf
Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.
Sie bezahlen durch
- Lastschrift,
- Überweisung oder
- Kreditkarte.
Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist von 5,00 EUR bis 8,00 EUR
Frist
Keine
Rechtsgrundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
- § 40 Absatz 1 Verkehrsbeschränkungen
- § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abwasser entsorgen
- Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen
- Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg nutzen
- Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
- EMAS - Registrierung und Aufnahme beantragen
- Elektroschrott entsorgen
- Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen
- Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
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- Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen
- Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung beantragen
- Privatpilotenlizenz beantragen
- Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
- Schadensmeldung - Straßenschaden melden
- Umweltbeeinträchtigungen bei der Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg melden
- Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen
- Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen
- Wasseranschluss anmelden
Freigabevermerk
31.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.

