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Hauptbereich
Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Freigabevermerk
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Schöne Umgebung
Die schöne Umbegung mit Moor und Riedwiesen. den Naturschutzgebieten vom Blinden See und dem Federsee, vielen tausend ha Wald und einem gut ausgebauten Netz von Rad- und Wanderwegen macht Dürnau auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage zu einer beliebten Wohngemeinde.![](fileadmin/_processed_/f/b/csm_Landschaft02_3a1b4a45e5.jpg)
![](fileadmin/_processed_/f/e/csm_Dennetenfest_1_f6197b9f7f.jpg)