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Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Freigabevermerk
Stand: 29.12.2023
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg
Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Stand: 29.12.2023
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg