Hauptbereich
Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg
Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden des Landes zu stärken. Sie unterstützt die Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit der Polizei und wirkt darauf hin, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird. Sie ist auch zuständig für Eingaben aus dem innerpolizeilichen Bereich.
Sie kann die Landesregierung, alle Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen, um Auskünfte und Akteneinsicht ersuchen. Sie sind verpflichtet, ihr bei der Durchführung der erforderlichen Erhebungen Amtshilfe zu leisten.
Im Vordergrund der Tätigkeit steht, auf eine einvernehmliche Erledigung von Anliegen hinzuwirken.
Eine Eingabe bei ihr ist unabhängig von sonstigen Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren. Fristen für die Erhebung von Rechtsbehelfen müssen daher selbst beachtet werden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Die Bürgerbeauftragte wird nicht tätig, wenn
- in derselben Angelegenheit ein Petitionsverfahren durchgeführt wird oder wurde
- keine Zuständigkeit einer Landesbehörde gegeben ist
- es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt
- es um Entscheidungen geht, die in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurden
Fragen Sie im Zweifel nach!